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Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Unter einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) versteht man einen Zusammenschluss von mehreren Parteien um den selber produzierten Strom gemeinsam zu nutzen (Art. 16-18 EnG)

  • Eigenproduktionsanlage z.B. Photovoltaikanlage mit mind. 10% Produktionsleistung des Netzanschlusses
  • Gründung einer ZEV-Gemeinschaft und bestimmen eines Vertreters als Ansprechperson ZEV gegenüber dem Verteilnetzbetreiber
  • Festlegung des Energieproduktes und der Abrechnungslösung für Abschluss eines ZEV-Vertrages mit dem Verteilnetzbetreiber (mindestens 3 Monate vor Beginn)
  • Festlegung der periodischen Kontrollen der Elektroinstallationen nach Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
  • Umsetzung des Projektes
Unsere Dienstleistungsvarianten im Überblick

Für jede ZEV die richtige Lösung

Die Abrechnung und Datenaufbereitung erfolgt bei PV-Anlagen <30kVA jährlich, >30 kVA Quartalsweise und bei einem Bezug >100MWh der Messeinrichtung VNB monatlich. Weitere Abrechnungsperiodizitäten nach Absprache möglich.
* Einbindung weiterer Medien (Gas, Wasser, Wärme) möglich.

Technische Details
Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen

EW Sirnach AG

Mattenrainstrasse 9
8370 Sirnach
071 969 44 88
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www.ewsirnach.ch

Mit dem Ja am 9. Juni 2024 zum Stromgesetz wurde der Grundstein für die Modelle vZEV und LEG gelegt.

Seit dem 1. Januar 2025 ist es möglich, einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) zu bilden. Ein virtueller ZEV unterscheidet sich wie folgt vom herkömmlichen ZEV: In einem virtuellen ZEV schliessen sich Liegenschaften zusammen, die über einen gemeinsamen Anschlusspunkt (Verteilkabine) zum Versorgungsnetz verfügen. Es findet eine virtuelle Austauschmessung statt und für die Stromverteilung innerhalb des virtuellen ZEV können die bestehenden Leitungen verwendet werden. Es braucht also keine neuen Verbindungsleitungen oder andere baulichen Massnahmen, um einen virtuellen ZEV zu bilden.

In Zukunft (ab 01.01.2026) kann sich jeder Strombezüger in der Schweiz einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) innerhalb eines Quartieres/einer Gemeinde anschliessen. Dadurch können sich Produzenten und Verbraucher zusammenschliessen und der lokale, erneuerbare Strom einer PV-Anlage kann vor Ort verbraucht werden. Scheint die Sonne, kann der Bedarf (teilweise) mit lokalem Solarstrom gedeckt werden. Scheint die Sonne nicht, kommt der Strom wie gewohnt vom Verteilnetzbetreiber.

Die Gründung einer LEG kann erfolgen, wenn die PV-Anlage im Verhältnis zu den Bezügern genügend gross ist. Im ersten Quartal 2025 werden die regulatorischen Vorgaben konkretisiert und in der Verordnung definiert. Aus dieser Verordnung geht hervor, ab wann und in welcher Form lokale Elektrizitätsgemeinschaften gegründet werden können.

Weitere Informationen: https://www.energie-experten.ch/de/wissen/detail/virtuelle-zev-und-lokale-elektrizitaetsgemeinschaften.html

Die Thurgie AG informiert über die beiden Möglichkeiten der vZEV und LEG sobald weitere Details bekannt sind.

Stand: 9. Januar 2025