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Virtueller Zusammenschluss Eigenverbrauch (vZEV) und Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Mit dem Ja am 9. Juni 2024 zum Stromgesetz wurde der Grundstein für die Modelle vZEV und LEG gelegt. 

 

Seit dem 1. Januar 2025 ist es möglich, einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) zu bilden. Ein virtueller ZEV unterscheidet sich wie folgt vom herkömmlichen ZEV: In einem virtuellen ZEV schliessen sich Liegenschaften zusammen, die über einen gemeinsamen Anschlusspunkt (Verteilkabine) zum Versorgungsnetz verfügen. Es findet eine virtuelle Austauschmessung statt und für die Stromverteilung innerhalb des virtuellen ZEV können die bestehenden Leitungen verwendet werden. Es braucht also keine neuen Verbindungsleitungen oder andere baulichen Massnahmen, um einen virtuellen ZEV zu bilden. 

 

In Zukunft (ab 01.01.2026) kann sich jeder Strombezüger in der Schweiz einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) innerhalb eines Quartieres/einer Gemeinde anschliessen. Dadurch können sich Produzenten und Verbraucher zusammenschliessen und der lokale, erneuerbare Strom einer PV-Anlage kann vor Ort verbraucht werden. Scheint die Sonne, kann der Bedarf (teilweise) mit lokalem Solarstrom gedeckt werden. Scheint die Sonne nicht, kommt der Strom wie gewohnt vom Verteilnetzbetreiber. 

 

Die Gründung einer LEG kann erfolgen, wenn die PV-Anlage im Verhältnis zu den Bezügern genügend gross ist. Im ersten Quartal 2025 werden die regulatorischen Vorgaben konkretisiert und in der Verordnung definiert. Aus dieser Verordnung geht hervor, ab wann und in welcher Form lokale Elektrizitätsgemeinschaften gegründet werden können. 

 

Weitere Information: https://www.energie-experten.ch/de/wissen/detail/virtuelle-zev-und-lokale-elektrizitaetsgemeinschaften.html 

 

Die Thurgie AG informiert über die beiden Möglichkeiten der vZEV und LEG sobald weitere Details bekannt sind.