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Einspeisevergütung

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten für Strom, den sie ins Netz einspeisen, eine Vergütung. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Zeitpunkt der Einspeisung dabei wichtiger. Erfahren Sie, wie die Einspeisevergütung funktioniert, weshalb sich die Vergütung verändern kann und welche Möglichkeiten Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage haben.


Produziert Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom, als Sie selbst verbrauchen, fliesst der Überschuss ins Stromnetz. Dafür erhalten Sie von Ihrem Energieversorger eine Einspeisevergütung. Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine schweizweite Gesetzesänderung in Kraft. Dann richtet sich die Vergütung stärker nach dem Spotmarktpreis. Dieser kann im Tagesverlauf höher, tiefer oder zeitweise sogar negativ sein.

Für bestimmte Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 Kilowatt gelten weiterhin gesetzliche Minimalvergütungen. Liegt der Referenz-Marktpreis unter der für die Anlage geltenden Minimalvergütung, kann zusätzlich eine Prämie (Minimalvergütungsprämie) ausbezahlt werden. Damit die eingespeiste Strommenge dem richtigen Spotmarktpreis zugeordnet werden kann, wird ein Smart Meter vorausgesetzt.

Zusätzlich zur gesetzlich regulierten Einspeisevergütung können Sie den Herkunftsnachweis (HKN) verkaufen. Weitere Information dazu erhalten Sie hier.


Bis Ende 2026 bildet bei der schweizweit harmonisierten gesetzlichen Vergütung grundsätzlich der quartalsweise Referenz-Marktpreis die Grundlage, sofern keine andere Vereinbarung besteht. Ab dem 1. Januar 2027 wird stattdessen der Marktpreis berücksichtigt, der zum Zeitpunkt der Einspeisung gilt.

Das bedeutet: Die eingespeiste Strommenge wird nicht mehr ausschliesslich mit einem nachträglich bestimmten Quartalsdurchschnitt vergütet. Entscheidend ist stärker, wann der Solarstrom ins Netz fliesst. Ist der Spotmarktpreis hoch, fällt auch die Vergütung höher aus. Ist er tief, erhalten Sie weniger. Bei einem negativen Marktpreis/Spotmarktpreis kann die Einspeisung ebenfalls negativ ausfallen.


Ihre Photovoltaikanlage produziert zeitweise mehr Strom, als Sie gerade verbrauchen. Was Sie nicht selbst nutzen, fliesst ins öffentliche Stromnetz. Für diesen eingespeisten Strom erhalten Sie eine Einspeisevergütung.

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Spotmarktpreis für Strom. Entscheidend ist der Preis, der zum Zeitpunkt Ihrer Einspeisung gilt. Dieser kann sich im Verlauf eines Tages mehrfach verändern.

Ist der Spotmarktpreis hoch, erhalten Sie mehr. Ist er tief, erhalten Sie weniger. Wenn sehr viel Strom vorhanden ist und gleichzeitig wenig davon verbraucht wird, kann der Spotmarktpreis unter null fallen. Dann kann die Einspeisung negativ ausfallen.

Für bestimmte Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 Kilowatt gibt es zusätzlich eine gesetzliche Absicherung – die sogenannte Minimalvergütung.

Nach jedem Quartal wird geprüft, ob der Referenz-Marktpreis unter der Minimalvergütung lag. Ist das der Fall und hat Ihre Anlage Anspruch darauf, wird eine zusätzliche Prämie ausbezahlt – die Minimalvergütungsprämie. Diese entspricht der Differenz zwischen den beiden Beträgen.

Wie die Minimalvergütungsprämie genau berechnet wird inkl. Berechnungsbeispiele finden Sie hier: Download Preisblatt inkl. Berechnungsbeispiel

Zusätzlich zur Einspeisevergütung kann eine Vergütung für die Herkunftsnachweise (HKN) Ihres Solarstroms erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Thurgie AG. An dieser Vergütung ändert sich durch die neue Einspeisevergütung grundsätzlich nichts. Die aktuellen Bedingungen und Vergütungssätze finden Sie hier.

Damit jede eingespeiste Kilowattstunde dem richtigen Spotmarktpreis zugeordnet werden kann, muss gemessen werden, wann und wie viel Strom ins Netz fliesst. Dafür wird ein intelligentes Messsystem – ein sogenannter Smart Meter – benötigt.


  • Verbrauch in sonnige Zeiten verschieben
    Nutzen Sie Waschmaschine, Wärmepumpe, Boiler oder Elektroauto möglichst dann, wenn Ihre Anlage viel Solarstrom produziert.
  • Eigenverbrauch erhöhen
    Jede Kilowattstunde, die Sie direkt selbst nutzen, muss nicht aus dem Netz bezogen und nicht zu einem möglicherweise tiefen Spotmarktpreis eingespeist werden.
  • Solarstrom speichern
    Mit einer Batterie können Sie überschüssigen Solarstrom speichern und später im eigenen Haushalt nutzen
  • Solarstrom teilen
    In einer Energiegemeinschaft wie ZEV, EVG oder LEG kann Solarstrom mit weiteren Haushalten oder Gebäuden in der Umgebung geteilt werden.
  • Anlage und Geräte intelligent steuern
    Ein Energiemanagementsystem kann geeignete Geräte, eine Batterie und die Einspeisung automatisch aufeinander abstimmen.
  • Einspeisung gezielt begrenzen
    Bei sehr tiefen oder negativen Marktpreisen kann eine intelligente Steuerung die Einspeisung ins Stromnetz reduzieren oder vorübergehend stoppen. Soweit möglich, wird der Solarstrom stattdessen direkt verbraucht oder gespeichert. Nur der nicht nutzbare Überschuss wird abgeregelt.
  • Flexibilität vermarkten
    Die Flexibilität der Solaranlage vermarkten und so Zusatzerträge generieren (Anlagen ab 150kWp).

Welche Möglichkeit sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrer Anlage, Ihrem Stromverbrauch und den vorhandenen Geräten ab. Wir unterstützten Sie gerne dabei, eine passende Lösung zu finden.

Situation Information Mögliche Lösungen
Einfamilienhaus mit kleiner bis mittlerer Anlage Bei kleineren Anlagen können die Auswirkungen überschaubar bleiben. Entschei-dend ist dennoch, zu welchen Zeiten der überschüssige Solarstrom eingespeist wird. Eine intelligente Steuerung kann helfen, Verbrauch, Speicherung und Einspeisung besser aufeinander abzustimmen. EMS und Flexibilitätsmanagement, LEG, Batterie
Mehrfamilienhaus oder grössere Anlage Bei grösseren Anlagen und einer niedrigen Eigenverbrauchsquote kann ein grosser Teil des Solarstroms ins Netz fliessen. Dadurch können sich schwankende Marktpreise stärker auf den Einspeiseertrag auswirken. Eine individuelle Prüfung sowie ein ZEV, eine EVG, eine LEG oder eine intelligente Steuerung können sinnvoll sein. ZEV, EVG, EMS und Flexibilitätsmanagement, LEG
Gewerbe und KMU Gewerbe- und Produktionsbetriebe haben häufig einen hohen Stromverbrauch während der sonnenreichen Tagesstunden. Dadurch kann bereits ein grosser Teil des Solarstroms vor Ort genutzt werden. Trotzdem lohnt es sich, den Eigenverbrauch und die vorhandenen Flexibilitäten zu überprüfen. Ein Energiemanagementsystem kann beispielsweise Produktionsanlagen, Wärmeerzeugung, Ladeinfrastruktur oder eine Batterie besser mit der Solarproduktion und den Marktpreisen abstimmen. EMS und Flexibilitätsmanagement, Batterie, LEG, Begrenzung von Einspeisespitzen
Landwirtschaft und grosse Dachflächen Landwirtschaftliche Gebäude bieten häufig viel Platz für Photovoltaikanlagen. Gleichzeitig wird vor Ort teilweise nur ein kleiner Teil des produzierten Solarstroms verbraucht. Dadurch fliesst eine grössere Strommenge ins Netz und ist stärker von den jeweiligen Marktpreisen abhängig. Eine individuelle Prüfung zeigt, ob sich der Eigenverbrauch erhöhen, Solarstrom speichern oder teilen und die Einspeisung intelligent steuern lässt. EMS und Flexibilitätsmanagement, Batterie, LEG, Begrenzung von Einspeisespitzen

In untenstehendem FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung unter:

Telefon: 071 969 46 80
Mail: Turn on Javascript!


Häufig genannte Begriffe kurz erklärt
Begriff Erklärung
Preis am Spotmarkt im Day-Ahead-Handel Der Strompreis, der an der Strombörse am Vortag für den folgenden Liefertag festgelegt wird. Er entsteht durch das Zusammenspiel von Angebot und Nach-frage und wird für einzelne Zeitperioden bestimmt.
Referenz-Marktpreis Der Referenz-Marktpreis ist ein Durchschnittswert der Strompreise am Schweizer Strommarkt. Dabei werden die Marktpreise mit der tatsächlich ein-gespeisten Strommenge der jeweiligen Technologie gewichtet. Er wird für ein Quartal berechnet und dient unter anderem dazu, zu prüfen, ob eine Minimalvergütungsprämie ausbezahlt wird.
Minimalvergütung Gesetzlich festgelegter Betrag in Rp./kWh, dessen Höhe gemäss Art. 12a der Energieverordnung anhand der Leistung der Produktionsanlage bestimmt wird. Die Regelung gilt für Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 150 kW.
Differenzbetrag Der Differenzbetrag entspricht der Differenz zwischen der Minimalvergütung und dem Referenz-Marktpreis. Er wird in Rp./kWh angegeben und nur dann angewendet, wenn der Referenz-Marktpreis unter der Minimalvergütung liegt. Er bildet die Grundlage für die Berechnung der Minimalvergütungsprämie.
Minimalvergütungsprämie Die Minimalvergütungsprämie ergibt sich aus der im Quartal eingespeisten Strommenge und dem Differenzbetrag. Sie wird nur ausbezahlt, wenn für die Anlage ein Anspruch auf die Minimalvergütung besteht.
Herkunftsnachweise HKN Für jede erzeugte Kilowattstunde Strom wird ein Herkunftsnachweis ausge-stellt. Er zeigt, aus welcher Energiequelle der Strom stammt und wie er produ-ziert wurde. Der HKN ist unabhängig vom tatsächlichen Stromfluss und kann separat übertragen oder gehandelt werden. So lässt sich die Herkunft des Stroms nachvollziehen.
Gesamte Einspeisevergütung Die Vergütung zum Marktpreis plus eine mögliche Minimalvergütungsprämie. Diese dreistufige Berechnung entspricht auch der Logik im Infoblatt.
Was ändert sich für meine Photovoltaikanlage ab 1. Januar 2027?

Die eingespeiste Strommenge wird stärker nach dem Spotmarktpreis vergütet, der zum jeweiligen Zeitpunkt der Einspeisung gilt. Dadurch kann die Vergütung im Tagesverlauf unterschiedlich hoch ausfallen. Der bisher für die gesetzliche Vergütung massgebende Quartalsdurchschnitt wird nicht mehr für jede eingespeiste Kilowattstunde vergütet.

Was geschieht bei negativem Spotmarktpreis konkret?

Ihr bisheriger Vertrag für THURGIE Solar endet per 31. Dezember 2026. Ein allfälliger verbleibender Anspruch aus Ihrer bisherigen Solarbeteiligung wird gemäss den geltenden Vertragsbedingungen berechnet und ausbezahlt.

Die detaillierte Berechnung erhalten Sie zusammen mit der Schlussabrechnung.

Gilt die neue Vergütung für jede Photovoltaikanlage?

Entscheidend ist, welches Vergütungsmodell Ihr Energieversorger anbietet und welche Vereinbarung für Ihre Anlage gilt. Die gesetzlich geregelte Vergütung kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf eine andere Vergütung einigen. Ihr Energieversorger informiert Sie über die für Ihre Anlage geltende Regelung.

Wie wird meine Einspeisevergütung berechnet?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  1. Die eingespeiste Strommenge wird mit dem Spotmarktpreis zum jeweiligen Einspeisezeitpunkt multipliziert.
  2. Bei berechtigten Anlagen wird nach dem Quartal geprüft, ob zusätzlich eine Minimalvergütungsprämie ausbezahlt wird.
  3. Wenn ein HKN-Abnahmevertrag gesteht, dann wird die eingespeiste Strommenge zusätzlich mit dem HKN-Preis vergütet.

Die Summe aus den drei Beträgen ergibt die gesamte Einspeisevergütung.

Habe ich Anspruch auf die Minimalvergütungsprämie?

Für bestimmte Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 150 Kilowatt gelten gesetzlich festgelegte Minimalvergütungen. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Leistung der Anlage und davon ab, ob sie mit oder ohne Eigenverbrauch betrieben wird.

Muss ich wegen der neuen Vergütung etwas unternehmen?

In vielen Fällen müssen Sie zunächst nichts unternehmen. Ihr Energieversorger informiert Sie, falls beispielsweise ein Smart Meter installiert, ein Vertrag angepasst oder eine Anmeldung vorgenommen werden muss.

Unabhängig davon kann es sinnvoll sein, den eigenen Solarstrom vermehrt selbst zu nutzen, zu speichern, zu teilen oder die Anlage intelligent steuern zu lassen.

Brauche ich einen Smart Meter?

Damit die Einspeisung dem Spotmarktpreis des richtigen Zeitpunkts zugeordnet werden kann, muss zeitgenau gemessen werden, wann und wie viel Strom ins Netz fliesst. Dafür wird ein Smart Meter benötigt.

Für Anlagen ohne Smart Meter ist eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Während dieser Zeit kann die Abrechnung weiterhin nach dem bestehenden Vergütungsmodell erfolgen.

Kann ich die Einspeisung bei negativen Spotmarktpreisen vermeiden?

Sie können einen Teil des Solarstroms direkt selbst nutzen, Ihren Verbrauch in sonnenreiche Zeiten verschieben oder den Strom in einer Batterie speichern. Ein Energiemanagementsystem kann geeignete Geräte und die Einspeisung automatisch aufeinander abstimmen.

Ob Ihre Anlage die Einspeisung technisch reduzieren oder stoppen kann, hängt von der vorhandenen Steuerung und Installation ab.

Mit unserem Produkt PV Balancing können wir Sie dabei unterstützen.

Wann wird meine Einspeisevergütung abgerechnet?

Da der Referenz-Marktpreis nach Ende jedes Quartals veröffentlicht wird, erfolgt die Abrechnung quartalsweise.

Wo sehe ich den aktuellen Spotmarktpreis?

Die Spotmarktpreise werden auf der Webseite des Bundesamt für Energie BFE angezeigt.

Weshalb wird das Vergütungsmodell geändert?

Das neue Vergütungsmodell wurde vom Parlament und Bundesrat beschlossen.

Die Vergütung soll den tatsächlichen Marktwert des eingespeisten Stroms besser abbilden. Gleichzeitig entsteht ein stärkerer Anreiz, Solarstrom dann selbst zu nutzen, zu speichern oder einzuspeisen, wenn er im Stromsystem benötigt wird.